MWS - Miteinader Wachsen Systemisch handeln
Wohngruppen der Margarete-Wehling-Stiftung

Leitbild, Selbstverständnis, Ziele

Die Einrichtung orientiert sich an einem humanistisch-liberalen Menschenbild, in dem Menschenwürde und individuelle Persönlichkeitsentfaltung durch entsprechende Gestaltung der Lebenswelt, durch Bildung und Erziehung sowie Schaffung der dafür notwendigen Bedingungen im Mittelpunkt stehen. Auf der Grundlage der Ansätze aus der systemischen Familientherapie bildet eine ressourcenorientierte Zielformulierung die Basis für die pädagogische Arbeit mit den Kindern und ihren Familien.

Den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll ein förderlicher und geschützter Rahmen geboten werden, um ihnen Schritte in ein zufriedenes, möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Auf der Basis einer vertrauensvollen, tragfähigen Beziehung wollen wir Gelegenheit zum Aufbau lebenswerter Perspektiven geben. Hierzu bieten wir die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen Erfahrungen zu machen, die sich unter Einbeziehung und Anerkennung der vorangegangenen Lebenserfahrungen zu einem neuen Lebenskonzept entwickeln.

Hierbei ist die Gruppe ein wichtiges Lernfeld, in dem die BewohnerInnen gezielte Interaktionen erproben und erfahren können. Jugendliche können sich im Kontakt mit Gleichaltrigen erleben und sich gemeinsam, z.B. den in der Pubertät auftretenden Identitäts- und Entwicklungsproblemen etc. stellen. Ein weiteres wichtiges Lernfeld stellt der Kontakt mit den Menschen und Gegebenheiten im Lebensumfeld dar. So ist eine Integration aller BewohnerInnen in die Gemeinde ein wichtiger Bestandteil in der pädagogischen Arbeit.

Der zeitlich befristete Aufenthalt in der Einrichtung soll den BewohnerInnen Selbständigkeit im Alltag und eine persönlich zufriedenstellende Lebensperspektive vermitteln.

Für den/die Einzelne/n wird der Besuch einer angemessenen Schule sichergestellt und gefördert. Durch berufsorientierte Praktika werden Einblicke in die Arbeitswelt gegeben und erfahrbar gemacht. Es wird in Abstimmung mit der Schule geprüft, ob eine weitergehende Ausbildung in Frage kommt, ob die Trainingsstufe der Werkstatt für Behinderte, ein Förderlehrgang der Arbeitsagentur durchlaufen werden soll usw. Diese verschiedenen Lebensabschnitte werden intensiv vom pädagogischen Fachpersonal begleitet.

BewohnerInnen die in der Wohngruppe genügend Selbständigkeit erreicht haben, können in der Trainingswohnung durch intensive Begleitung lernen, Verantwortung für einen eigenen Lebensbereich zu übernehmen. Durch die Nachbarschaft mit den BewohnerInnen der anderen Trainingswohnungen entsteht ein Austausch über die gemachten Erfahrungen. Es besteht weiterhin eine Gruppe als Lernfeld aber auch die Möglichkeit zur Abgrenzung ist gegeben. Durch die grösserwerdende Eigenverantwortung kann eine schrittweise Verselbständigung gelingen aber auch das Erleben von Überforderung entstehen. Die individuellen Lebens- bzw. Wohnperspektiven werden erarbeitet und die Ergebnisse sind unterschiedlich, so haben wir BewohnerInnen in eigene Wohnungen sowie in ambulante Betreuungsformen oder in Wohngruppen anderer Träger entlassen.

Für die BewohnerInnen die im Rahmen der Behindertenhilfe bei uns sind finden regelmäßig Entwicklungsgespräche statt. Hier wird neu über die Fortsetzung oder Beendigung des Förderprozesses in unserer Einrichtung beraten. An diesen Gesprächen ist der/die BewohnerIn, die Eltern, sowie der BezugsmitarbeiterIn, die Leitung und ggf. auch Personen mit denen der/die BewohnerInnen ausserhalb der Einrichtung zusammen arbeiteten und die zur Klärung des aktuellen Hilfebedarfs wichtig sind (z.B. LehrerInnen, TherapeutInnen, MitarbeiterInnen der Werkstatt,) beteiligt. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und die Kooperation mit den Eltern ist ein wesentlicher Bestandteil für die gelingende Förderung eines Kindes.

Für die BewohnerInnen die im Rahmen der Jugendhilfe in der Gruppe leben finden regelmäßig Hilfeplangespräche mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes statt, die den gleichen Zweck haben. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt als Auftraggeber, neben den Sorgeberechtigten und anderen Institutionen sollte sich kooperativ und transparent gestalten.

Die MitarbeiterInnen der Einrichtung erfüllen das Fachkräftegebot nach § 72 KJHG und arbeiten in der vorgegebenen Struktur in hoher selbstständiger Verantwortung und gestalten aktiv die Arbeit in den Wohngruppen. Im wöchentlichen Wechsel finden Supervision und Teambesprechungen statt. Fort - und Weiterbildungen die der Weiterentwicklung der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen förderlich sind werden vom Träger unterstützt.


Rechtsgrundlage für die Betreuung

  • § 27 SGB VIII in Verbindung mit
  • § 34 KJHG Heimerziehung
  • § 35 a KJHG Seelische Behinderung
  • § 41 Hilfen für junge Volljährige, sowie nach
  • SGB XII Eingliederungshilfe für Behinderte